Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir ROMOLD GmbH, Gebr. Ostendorf Kunststoffe GmbH und SABUG GmbH als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)

Website

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Gebr. Ostendorf Kunststoffe GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 6–8
49377 Vechta

SABUG GmbH
Siemensstr. 8
46359 Heiden

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Evaluationsmethode

Google Lighthouse
https://webaim.org/resources/contrastchecker/

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover


Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München


Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.07.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.07.2025 überprüft.